AVO, MAVO, Ordnungen und Dienstvereinbarungen

 
In der Erzdiözese Freiburg gibt es verschiedene Grundlagen, die das Arbeitsverhältnis regeln. Die Arbeitsvertragsordnung (AVO) richtet sich an die Mitarbeitenden mit  konkreten arbeitsrechtlichen und arbeitsvertraglichen Regelungen.
Die Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) ist die Grundlage für die MAV. In ihr sind u.a. die Beteiligungsrechte der MAV gegenüber dem Dienstgeber festgehalten.
Darüber hinaus gibt es Ordnungen, die für die Religionslehrkräfte eine Rolle spielen. Diese sind die Ordnung für Religionslehrkräfte und die Dienstordnung für Religionslehrkräfte, die Missio-Ordnung und die Dienstordnung für Schuldekane bzgl. der Weisungsbefugnis.
Darüber hinaus gibt es die Grundordnung als Grundlage aller Ordnungen.
Die MAV hat in manchen Bereichen Dienstvereinbarungen geschlossen, die ebenso hier aufgelistet sind.
 
  

Die AVO ist die Arbeitsvertragsordnung des kirchlichen Dienstes in der Erzdiözese Freiburg. Sie ist die Grundlage eines Arbeitsvertrages, auf die zu Beginn einer Tätigkeit im Dienst der Erzdiözese Freiburg hingewiesen wird. Die KODA ist die Kommission zur Ordnung des Dienst- und Arbeitsvertragsrechts“ im Erzbistum Freiburg und ist für die Weiterentwicklung der AVO verantwortlich. Die Mitglieder der KODA von Mitarbeitendenseite finden Sie hier
Empfehlen möchten wir jedem Mitarbeitenden den Newsletter der KODA zu abonnieren. Hier sind Sie immer auf dem Laufenden der aktuellen Veränderungen der Arbeitsverordnung. 
  

Am 22.11.2022 wurde von der Deutschen Bischofskonferenz die neue Grundordnung verabschiedet und wurde mit dem Amtsblatt am 28.03.2023 durch Erzbischof Burger in Kraft gesetzt.
  

Die Ordnung für Religionslehrkräfte finden Sie hier
  

Die Anlage 4c der AVO beinhaltet die Dienstordnung für Lehrkräfte
  

Die AVO sieht in der Anlage 4d eine Sonderregelung vor. 
  

Nach der Grundordnung 2022 hat der ständige Rat der Deutschen Bischofskon-
ferenz am 23. Januar 2023 auch die Ordnung für die Erteilung der Missio
Canonica beschlossen. Die neue Missio-Ordnung wurde am 16. Juni 2023
im Amtsblatt der Erzdiözese Freiburg in Kraft gesetzt
 

Weitere Ordnungen

Die weiteren Ordnungen sind die Dienstordnung  für die Schuldekaninnen und Schuldekane im Blick auf ihre Weisungsbefugnis und die Ordnung für die Schulseelsorgerinnen und Schulseelsorger.
  

Die Dienstordnung für Schuldekaninnen und Schuldekane finden Sie hier.
  

Da viele Religionslehrkräfte auch als Schulseelsorgerinnen und Schulseelsorger tätig sind, gilt für diese die entsprechende Ordnung
 

Dienstvereinbarungen

Neben den Ordnungen gibt es mit der MAV ausgearbeitete Dienstvereinbarungen, die sie im folgenden finden.
  

 
 
 
 
 
Zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement hat die MAV mit dem Dienstgeber eine Dienstvereinbarung ausgehandelt, die als pdf-Datei beim Anklicken heruntergeladen wird. In den Anlagen sind die Dienstvereinbarung, das Datenschutzblatt und die Musterantwort zur BEM-Einladung
 

Weitere Gremien

Neben den verschiedenen Verordnungen gibt es weitere Gremien, in denen die Ordnungen bearbeitet werden, bzw. als Grundlage dienen. Solche Gremien sind insbesondere die DiAG MAV A und die KODA
  

Die Diözesane ArbeitsGemeinschaft der MAVen stellt regelmäßig aktuelle Nachrichten und Informationen unter anderem auch zu arbeitsrechtlichen Fragen zur Verfügung. Die aktuellen Mitteilungen und Informationen finde man auf den Seiten der DiAG A Freiburg .
  

Die Kommission des Dienst- und Arbeitsrechts (KODA) ist kennzeichnend für den dritten Weg. Die paritätisch besetzte Kommission aus Mitarbeiter- und Dienstgeberseite berät und beschließt die Dienst- und arbeitsrechtlichen Regelungen. Die Ergebnisse können über den Newsletter abonniert werden.